Lehrgang: Qualifizierung als Aufsicht für Kinder und Jugendliche
Der Lehrgang dient zur Erlangung der erweiterten Qualifizierung gemäß § 27 Abs. 3 und
7WaffG i.V. § 10 AWaffV als Aufsicht für Kinder und Jugendliche auf Schießstätten.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang sind:
• Mitgliedschaft im Bundesverband,
• Qualifizierung als Standaufsicht und
• Inhaberschaft einer beliebigen Waffenbesitzkarte für erlaubnispflichtige Schusswaffen.
Die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 6 Stunden.
Der Umfang des Lehrgangs entspricht den Richtlinien der aktuellen Gesetzgebung.
Im Lehrgang werden insbesondere folgende Kenntnisse vermittelt:
• Bedeutung der Kinder- und Jugendarbeit
• Alterserfordernisse des Waffenrechts
• Einverständniserklärung von Sorgeberechtigten
• Sonstige Voraussetzungen für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen
• Rechte und Pflichten der Aufsicht bei der Kinder- und Jugendarbeit
• Grundlagen Waffenrecht
• Grundlagen Trainingsbetrieb
• Grundlagen Jugendschutzgesetz
Ort: 66292 Riegelsberg, Lampennesterstr. 68b.,
Waldweg geradeaus, zweite Abzweigung nach rechts.
Zeit: 09:00 – ca. 16:00 Uhr
Termin: 10.05.2025
Kosten: 30 € ( Spende für den Verein )
Incl. Mittagsverpflegung & Kaffee, Kaltgetränke Kostenpflichtig
Anmeldung unter: lsl@lv9-saar.de