Am 22.06 findet in Baumholder die erste LM Wurfscheibe des LV9 statt.

Anmelden könnt ihr euch über das Wettkampftool unter „LM Wurfscheibe 2025“.

Die Starts können vom 15.04 bis zum 07.06 gebucht werden.

Geschossen wird in zwei Gruppen (10Uhr und 13Uhr) mit je drei Rotten, von bis zu sechs Schützen.

Alle Schützen müssen zum Beginn ihrer Gruppe für die Einweisung anwesend sein.

Geschossen wird Trap (4700) und Skeet (4701) mit 45 Wurfscheiben. (drei Durchgänge zu je 15St)

Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Querflinten, Bockdoppelflinten, halbautomatische Flinten, Repetier- und Vorderschaftrepetierflinten handelsüblicher Bauart.
Kaliber: 12 und kleiner
Schäftung: Ein Vollschaft für den Schulteranschlag muss vorhanden sein. Lochschaft ist erlaubt. Pistolengriff ohne Schulteranschlag ist nicht erlaubt.
Gewehrriemen: Die Verwendung eines Gewehrriemens ist nicht erlaubt.

Regelungen zu Magazinen und Kompensatoren sind dem Sporthandbuch Wurfscheibe zu entnehmen.

Munition: Bleischrot ≤ 12/70 Gewicht ≤ 24 g, Durchmesser ≤ 2,6 mm, Streukreuze sind erlaubt.

Die Bereitschaft des Schützen zur Annahme der Wurfscheibe wird durch „Abrufen“ erklärt.

Schutzbrille und Gehörschutz sind Pflicht, eine Kopfbedeckung wird empfohlen.

Ein Markierungsstreifen (SHB WS 1.2) an der Weste (alternativ der Kleidung) ist Pflicht.

Sollte der Schütze keinen regelkonformen Markierungsstreifen haben, kann auf dem Stand ein solcher für 5€ erworben werden. In diesem Fall ist eine temporäre Anbringung erlaubt.

Adresse:

Rod&Gun Club Baumholder

Anfahrt über die L169, am Schild links abbiegen

Essen und Getränke sind selbst mitzubringen, eine Grillmöglichkeit wird gestellt.

Alle Teilnehmer/-innen müssen sich vor Wettkampfantritt mit BDS-Ausweis und gültiger Beitragsmarke ausweisen.

Es gelten die Vorgaben der Verordnung zum Waffengesetz, insbesondere in Bezug auf die vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen (§6 A WaffV) und die vom Schießsport ausgeschlossenen Übungen. Bei kritischen Waffen hat der Schütze den Nachweis der Freigabe für Sportschützen selbsttätig zu erbringen.

Die Vorschriften der Standanlage sind zu beachten.

Jeder Teilnehmer haftet für durch ihn verursachte Verletzungen und /oder Schäden selbst. Dabei sind die Bestimmungen der Anlage maßgeblich.

Jeder Teilnehmer ist für seine Ausrüstung und persönlichen Gegenstände (insbesondere Waffen) selbst verantwortlich und hat gegen Beschädigung, missbräuchliche Benutzung oder Abhandenkommen geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Der Veranstalter, seine Helfer sowie der gastgebende Schießstandbetreiber übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle jeder Art.

Das Tragen von Schutzbrille und Gehörschutz ist auch für Zuschauer Pflicht!

Jeder Schütze ist für jeden Schuss der seine Waffe verlässt selbst verantwortlich!