Waffenbeantragung

Die Bearbeitung der Waffenanträge erfolgt durch:
Herrn Rigo Woll
Lagerstraße 34
68753 Waghäusel
Mobil: (0173) 3 07 45 05
E-Mail
: rigowoll@web.de

Hinweis zur Beantragung eines Bedürfnisses zum Erwerb
einer Waffe (§ 14 WaffG)

Bitte wenn möglich den Antrag am PC ausfüllen und nur in Ausnahmefällen handschriftlich leserlich in Blockschrift

Beantragung eins Bedürfnisses ohne WBK
• Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft im BDS (Datum des Ausweises)
• Vollständig ausgefüllter Antrag im Original (1. Seite und 2. Seite oberer Teil)
• Nachweis der Sachkunde (Urkunde) in Kopie
• BDS Ausweis 1. Doppelseite und die Seite mit den BDS Beitragsmarken in Kopie
• Schießbuch Einträge der letzten 12 Monate (12 / 18 Regel)

Beantragung eins Bedürfnisses mit WBK
• Vollständig ausgefüllter Antrag im Original (1 Seite und 2 Seite oberer Teil)
• BDS Ausweis 1 Doppelseite und die Seite mit den BDS Beitragsmarken in Kopie
• Schießbuch Einträge der letzten 12 Monate (12 / 18 Regel)
• Kopien aller WBK `s der Vordere und Rückseiten vollständig lesbar

Bitte keine Unterlagen zusammentackern.
Bitte keine DIN A3 Seiten.
Überweisungsbelege bitte nur in DIN A4.

Grundbedarf für Sportschützen
• 2 Kurzwaffen
• 3 Selbstlader Langwaffen
• Gelbe WBK 10 Waffen

Über den Grundbedarf hinaus muss ein Nachweis über die Teilnahme an mindestens einer Landesmeisterschaft, Landespokalschießen oder höherwertigen Wettkampf vorliegen.

Beantragung eines Bedürfnisses beim Wechsel des Dachverbandes

Wer von anderen Verbänden zum BDS gewechselt hat, muss eine mindestens 4-monatige Mitgliedschaft im BDS nachweisen. Zusätzlich dazu ist eine mindestens 8-monatige Vormitgliedschaft in einem anderen anerkannten Schießsportverbandes nachzuweisen.

Kosten für die Bearbeitung des Bedürfnisses

Pro beantragte Waffe ist eine Gebühr von 15,00 € zu zahlen
Diese ist vorab auf das Konto des Landesverbandes 9 Saar unter Angabe des Namens zu überweisen.

Landesverbandes 9 Saar
Volksbank Überherrn
IBAN: DE20 5939 1200 0200 2137 00
BIC: GENODE51UBH

Die Bearbeitungsgebühr ist auch im Falle einer Ablehnung oder Ablehnungsbescheids zu zahlen.

Formulare