Lehrgänge LV9
Hier findet ihr Informationen zu den beiden obligatorischen Lehrgängen für Sportschützen.
Waffensachkunde nach § 7 WaffG
Ist Voraussetzung für eine Waffenrechtliche Erlaubnis und muss von jedem Stortschützen absolviert werden.
Verantwortliche Schießstandaufsicht nach § 27 WaffG i.V. m. § 10 AWaffV
Wird benötigt um ohne anwesende Aufsicht, also alleine schießen zu können oder bei anderen Scfhützen die Aufsicht auszuüben.
Der Lehrgang kann zusammen mit der Waffensachkunde absolviert werden.