Lehrgänge LV9

Hier findet ihr Informationen zu den beiden obligatorischen Lehrgängen für Sportschützen.

Waffensachkunde nach § 7 WaffG

Ist Voraussetzung für eine Waffenrechtliche Erlaubnis und muss von jedem Stortschützen absolviert werden.

Verantwortliche Schießstandaufsicht nach § 27 WaffG i.V. m. § 10 AWaffV

Wird benötigt um ohne anwesende Aufsicht, also alleine schießen zu können oder bei anderen Scfhützen die Aufsicht auszuüben.

Der Lehrgang kann zusammen mit der Waffensachkunde absolviert werden.